Berlin, 06.04.2023
Die deutschen CarSharing-Anbieter sind heute schon Vorreiter der
Elektromobilität und wollen den E-Anteil weiter ausbauen. Dafür muss die
Bundesregierung aus Sicht des Bundesverbands CarSharing e.V. (bcs) jetzt die
geeigneten Rahmenbedingungen schaffen.
Bereits heute fahren 20,5 Prozent der in Deutschland bereitgestellten CarSharing-
Fahrzeuge elektrisch. In der nationalen Pkw-Flotte liegt der E-Anteil bei 3,9 Prozent.
Die weitere Elektrifizierung der CarSharing-Flotten wird dadurch ausgebremst, dass
eine CarSharing-fähige Ladeinfrastruktur bisher weitgehend fehlt. Zugleich wird
durch den Entfall des Umweltbonus ab September 2023 die Beschaffung von E-
Fahrzeugen für CarSharing-Flotten nicht mehr gefördert. Für beide Probleme gibt es
bisher keine funktionierenden Lösungen.
Michael Ziesak, Referent für Verkehrspolitik des bcs, erklärt:
„Die fehlende Ladeinfrastruktur ist speziell für stationsbasierte
CarSharing-Fahrzeuge auf Stellplätzen im öffentlichen Raum ein
Problem. Diese Stellplätze sind Teil der kommunalen Verkehrs-
infrastruktur. Um hohe E-Auto-Quoten zu realisieren, muss hier eine
Förderung der Ladeinfrastruktur für öffentlich zugängliche
Mobilitätsangebote erfolgen. Zudem müssen die Kommunen bei der
Erschließung von CarSharing- und Mobilstationen mit
Stromnetzanschlüssen unterstützt werden.“
Vor dem Hintergrund der im letzten Koalitionsausschuss gefassten Beschlüsse sieht
der bcs bei diesem Thema vor allem die Bundesregierung in der Pflicht:
„Die Bundesregierung hat beschlossen, stationsbasierten CarSharing-
Anbietern als ersten Mobilitätsunternehmen überhaupt E-Fahrzeug-
Quoten vorzuschreiben. Vor diesem Hintergrund erwarten wir nun
zeitnah ein anwendbares Förderprogramm für Ladeinfrastruktur an
CarSharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum“, sagt Ziesak.
Dringenden Handlungsbedarf sieht die CarSharing-Branche auch bei der Fahrzeug-
förderung. Während Privatpersonen weiterhin von Prämien zum Kauf von E-
Fahrzeugen profitieren, entfällt für gemeinschaftlich genutzte Carsharing-Fahrzeuge
die Förderung ab September dieses Jahres. Der schnellere Ausbau des E-Anteils im
CarSharing wird so erschwert. Zugleich werden die Nutzer*innen geteilter Mobilität
gegenüber Auto-Besitzer*innen schlechter gestellt, denn sie müssen den
Fahrzeugkauf danach über höhere Nutzungspreise vollständig selbst bezahlen.
Ziesak fordert:
„Laut geltendem Koalitionsvertrag wird die Bundesregierung das
CarSharing unterstützen. Die CarSharer haben den zuständigen
Ministerien bereits mehrfach Vorschläge gemacht, wie eine Förderung
insbesondere für E-CarSharing aussehen kann. Wir erwarten auch beim
CarSharing nun Deutschland-Tempo.“
Konkret geht es dem Verband um vier Maßnahmen:
- Förderung der Erschließung aller Mobilstationen und CarSharing-Stationen im
öffentlichen Raum mit Stromnetz-Anschlüssen für mobilitätsbezogene
Ladeinfrastruktur - Förderung der Erstellung von Normalladepunkten an zugeordneten
CarSharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum nach § 5 CsgG - Förderung von Schnellladesäulen an nicht zugeordneten CarSharing-
Stellplätzen nach § 3 CsgG - Förderung des Kaufs von batterie-elektrischen E-Fahrzeugen auch für
CarSharing-Anbieter nach dem 01. September 2023
Über den bcs: Der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) ist der Dachverband der
deutschen CarSharing-Anbieter. Ziel des Verbandes und seiner Mitglieder ist es, den
Autobestand und Autoverkehr zu vermindern und die Umweltbelastung durch den
motorisierten Individualverkehr zu verringern. Wir fördern CarSharing als Teil einer
ressourcenschonenden und klimaneutralen Mobilität in enger Zusammenarbeit mit den
weiteren Akteuren des Umweltverbunds.
Weitere Informationen zum Thema CarSharing, zur verkehrsentlastenden Wirkung der
Dienstleistung und zu den politischen Forderungen des bcs finden Sie auf
www.carsharing.de
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Presseerklärung des Bundesverband CarSharing e.V. (bcs)